Allgemeine Geschäftsbedingungen - bayerland-shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bayerland

Nach folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe von Musikinstrumenten und Zubehör. Hiervon abweichende mündlich oder schriftlich Abmachung haben nur Gültigkeit, wenn eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind nicht verbindlich.

 

  1. Vertragsabschluß

Der Vertrag, der zur Lieferung verpflichtet, kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sie ist für den Umfang der Lieferung maßgebend. Angaben über technische Daten und Gewichte sowie Abbildungen sind nur annähernd maßgebend. Bei Sonderanfertigungen an Musikinstrumenten in technischen Bereich ist eine Rücknahme des Instrumentes in allen Fällen ausgeschlossen. Die Zahlungsbedingungen werden dadurch nicht aufgehoben. Mangels anderer Vereinbarung muss das Instrument innerhalb von 10 Tagen nach seinem Empfang erprobt werden. Die Erprobung darf höchstens 1 Tag dauern. Falls der Probeeinsatz nicht zur Zufriedenheit des Empfängers verläuft, hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren und Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Probeeinsatz in Gegenwart unseres Beauftragten durchzuführen. Bei einwandfreier Funktion wird das Instrument übernommen. Ein Instrument gilt auch als übernommen, wenn es vom Empfänger länger als 1 Tag eingesetzt wird. Der Besteller ist nur dann zur Rückgabe des Instrumentes an uns berechtigt, wenn es beim Probeeinsatz in Gegenwart unseres Beauftragten keine einwandfreie Arbeit geleistet hat. In diesem Fall ist das Instrument unverzüglich und auf eigene Gefahr des Bestellers an uns oder an die von uns angegebene Anschrift zurückzusenden. Wenn das Instrument nicht spätestens 1 Woche nach erfolgtem Probeeinsatz zurückgesandt wird, so gilt es als fest übernommen. Über gelieferte Kommissionsware hat das Bayerland Harmonika jederzeit Verfügungsrecht.

 

  1. Lieferzeit

Die Lieferfrist ist freibleibend. Wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung infolge unvorhergesehener Ereignisse, wie Betriebsstörung, Streiks usw., können keine Ersatz- oder Schadensansprüche gestellt werden. Der Besteller kann sich auf Einhaltung zugesagter Lieferfristen nur insoweit berufen, als er seinerseits fristgerecht erfüllt. Sollten aufgrund verspäteter Lieferung der Zulieferteile Lieferfristen nicht eingehalten werden können, wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Preise

Die Preise gelten in EURO ab Station Pellndorf, Bezirk Regensburg, ausschließlich Verpackung, Porto und Wertversicherung. Auf die Preise wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer in Anrechnung gebracht. Bei Preisänderung werden die Tage der Lieferung gültigen Preis berechnet.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Akzepte und Wechsel werden nur Zahlungshalber vorbehaltlich prompter Einlösung angenommen. Diskont- und Wechselspesen trägt der Käufer. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen werden ohne besondere Mahnung bankseitige Zinsen berechnet. Gleichzeitig werden alle vorausgegangen berechtigen nicht die Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Wir können die Lieferung – auch wenn die Auftragsbestätigung bereits erteilt ist – verweigern, wenn uns die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheint und dieser nicht in der Lage ist, gegenteilige Beweise zu erbringen. Zahlungen haben nur direkt an uns zu erfolgen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Unser Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung und bis zur Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Bestellers ergebenden Saldos aus dem Kontokorrent vorbehalten. Der Händlerbesteller hat sich das Eigentum zugunsten des Lieferers auch gegenüber dem Zweitbesteller ausdrücklich vorzubehalten. Bedienst sich der Händler der Vermittlung einer Finanzierungsgesellschaft oder eines Kreditinstitutes, so ist er verpflichtet, diesen ausdrücklich davon Mitteilung zu machen, dass dem Lieferer das Eigentum an der Ware so lange zusteht, bis der gesamte Preis mit den entstandenen Zinsen und Kosten an den Lieferer gezahlt ist. Eine Verfügung über die gelieferten Waren, ihre Verpfändung und Sicherheitsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Besteller uns sofort mitzuteilen mit sämtlichen Angaben, die zur Intervention gegenüber dem Dritten erforderlich sind. Werden die gelieferten Waren vor voller Bezahlung des Kaufpreises weiterveräußert, so gilt der Anspruch des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe der Restforderung als an uns abgetreten. Entschädigungen aus Versicherungsleistungen oder sonstigen Ansprüchen gelten als an uns abgetreten. Der Eigentumsvorbehalt gilt durch Zahlungen Dritter, insbesondere durch Zahlungen von Wechselgiranten, nicht aufgehoben. Trotz des Eigentumsvorbehalts trägt der Besteller die Gefahr des Untergangs oder Verschlechterung der gelieferten Waren.

 

  1. Gewährleistung

Wir garantieren für gute Leistungen des Instrumentes. Garantiezeit 24 Monate. Der Rückversand hat franco zu erfolgen. Für Ersatzteile und Zubehör läuft die Garantiezeit mit der Garantie für das Instrument, in die Teile eingebaut worden sind, ab. Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Garantie. Für Folgeschäden an anderen Gegenständen oder Personen sowie für Ausfallzeiten oder der gleichen haften wir nicht. Reklamation auf falsche oder unvollständige Lieferungen oder auf sofort erkennbare Mängel müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich nach Eingang der Ware gestellt werden, andernfalls gilt die Ware als angenommen. Es gilt die Mitgelieferte Bedienungsanleitung zur grundsätzlichen Bedienung und Wartung des Instrumentes. Änderungen oder Entfernungen von Bauteile erlischt jegliche Garantie. Die Gewährleistung für Gebrauchteile ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verbraucherverträgen beträgt diese 12 Monate. Bei gebrauchten Ersatzteilen wird insbesondere nur eine Gewährleistung für die Beschaffenheit dieser Teile nach dem Alter entsprechend und üblichen Beschaffenheit gewährleistet. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche können nicht akzeptiert werden. Gebrauchtteile sind als Bastlerware zu betrachten. Der Verkäufer steht gerade nicht für die Haltbarkeit dieser Teile wie Neuteile.

 

  1. Lieferumfang

Der Lieferumfang geht aus der Auftragsbestätigung bzw. der dazugehörigen Preisliste hervor. Änderungen jeglicher Art, die nicht mit uns schriftlich vereinbart sind (z.B. Telefax) können nur auf Kosten und Gefahr des Bestellers durchgeführt werden. Zusätzlich Änderungen am Instrument, die mündlich vereinbart werden, gelten mit Einwilligung beider Parteien als gültig. Umtausch oder Rückgabe wird mit 25% des Kaufpreises für Bearbeitung einbehalten.

 

  1. Erfüllungsort

ist Pellndorf, Regensburg alleiniger Gerichtsstand ist für beide Teile Regensburg. Maßgebend ist das deutsche Recht.